Hohe Marktpreise erfordern Rückzahlungen an Pronovo

Aufgrund der stark gestiegenen Strompreise im dritten und vierten Quartal 2021 müssen diverse Betreiber von Kleinwasserkraftwerken, welche ihren produzierten Strom direkt vermarkten, Rückzahlungen an Pronovo leisten. Dies betrifft zuletzt alle Kleinwasserkraftwerke, die einen Tarif von weniger als ca. 23 Rp./kWh erhalten haben, und somit fast die Hälfte aller durch das Einspeisevergütungssystem geförderten Anlagen. Bei Kleinwasserkraftwerken, welche über den Referenz-Marktpreis vergütet werden, erfolgt die Verrechnung automatisch.

Die betroffenen Betreiber wurden direkt schriftlich durch Pronovo informiert. Das entsprechende Schreiben findet sich auch auf der Webseite von Pronovo (link).

(In diesem Zusammenhang findet sich seit dem 30.03.2022 auch auf Energeiaplus, dem Blog des Bundesamts für Energie, ein Artikel: https://energeiaplus.com/2022/03/30/was-die-hohen-strompreise-fuer-das-einspeiseverguetungssystem-bedeuten/)