BFE Faktenblatt Projektierungsbeiträge
Ab 1. Januar 2025 können für neue Wasserkraftanlagen oder erhebliche Erweiterungen von Wasserkraftanlagen beim Bundesamt für Energie Projektierungsbeiträge beantragt werden.
Dies gilt rückwirkend für Projektierungsleistungen, die ab dem 3. April 2020 vorgenommen wurden. Der Projektierungsbeitrag beträgt höchstens 40% der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen späteren Investitionsbeitrag in Abzug gebracht.
Das BFE hat eine neue Website mit Hintergrundinformationen zu den Projektierungsbeiträgen aufgeschaltet.
Dort finden sich auch:
- Projektierungsbeiträge für Klein- und Grosswasserkraftanlagen. Faktenblatt
(PDF, 171 KB, 20.11.2024) ID: 1
- Gesuch um Projektierungsbeiträge für Klein- und Grosswasserkraftanlagen. Formular
(DOCX, 109 KB, 20.11.2024) ID: 11938 | 878
- Projektierungsbeiträge für Klein- und Grosswasserkraftanlagen. Vorlage zur Auflistung der Projektierungskosten
(XLSX, 50 KB, 20.11.2024)