SWV – Energieeinbussen aus Restwasserbestimmungen
Text: SWV
Die Umsetzung der Restwasserbestimmungen gemäss Gewässerschutz-Gesetz verursacht bei den Schweizer Wasserkraftwerken ab heute bis ins Jahr 2050 jährliche Produktionseinbussen von mindestens 2’280 GWh. Das zeigt eine neue Untersuchung des SWV. Ausgehend von einer soliden Datenbasis von rund 80% der betroffenen Wasserkraftwerke und Hochrechnung wurden die bisherigen und die künftig zu erwartenden Produktionsverluste aus Sanierungen und Konzessionserneuerungen ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass bereits beim Szenario «Anforderungen wie bisher» die schweizweiten Produktionsverluste ab heute bis ins Jahr 2050 jährlich 2’280 Gigawattstunden (GWh) betragen. Das sind rund 6% der schweizerischen Wasserkraftproduktion und ist doppelt so viel, wie der Energiestrategie 2050 als zu erwartende Einbusse zu Grunde gelegt wurde. Da die Energiestrategie 2050 nicht nur die Kompensation der Einbussen zum Ziel hat, sondern darüber hinaus eine Steigerung der Wasserkraftproduktion anstrebt, wäre bis ins Jahr 2050 ein effektiver Zubau neuer Wasserkraftanlagen von mindestens 4’580 GWh/a notwendig. Ein solcher Ausbau ist angesichts der verbleibenden Potenziale unrealistisch. Mit einer strengen Auslegung der ökologischen Anforderungen an die Wasserkraft drohen die Produktionsverluste und damit der notwendige Produktionsausbau aus dem Ruder zu laufen.
Die Untersuchung wurde anlässlich der 107. Hauptversammlung des SWV vom 6.9.2018 präsentiert. Der vollständige Bericht wird als Fachartikel in «Wasser Energie Luft», Ausgabe 4/2018, publiziert und kann als Vorabzug bereits über die Webseite des SWV heruntergeladen werden.
Link: https://www.swv.ch/blog/2018/09/27/energieeinbussen-aus-retswasserbestimmungen-27-9-18/#more-2412