BAFU – Änderungen beim Verfahrensablauf „Ökologische Sanierung Wasserkraft“

Mit dem neuen Energiegesetz, welches ab 01.01.2018 in Kraft tritt, ändert sich auch der Verfahrensablauf bei der ökologischen Sanierung Wasserkraft geringfügig. Neu ist nicht mehr die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid AG) , sondern das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für den Entscheid über die Entschädigung bei Wasserkraftwerken zuständig (Art. 62 Abs. 2 EnG); die Entschädigung ist in Art. 34 EnG geregelt. Die entsprechenden Zahlungen gehen zulasten des Netzzuschlagsfonds (Art. 35 Abs. 2 Bst. h EnG). Dies hat Änderungen am Verfahren zur Folge. Materiell ändert sich nichts an der bisherigen Regelung.

Weitere Details dazu finden sich im Infobrief des Bundesamts für Umwelt BAFU, sowie auf der BAFU Hompage „Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer“:

http://www.bafu.admin.ch/umsetzungshilfe-renaturierung

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