Ständerat entscheidet über die Kleinwasserkraft in der Energiestrategie 2050

St. Gallen, 22. September 2015

Der Ständerat hat heute Vormittag über die Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft in der Energiestrategie 2050 entschieden und diesbezügliche Verbesserungen vorgenommen. Im Grossen und Ganzen folgt der Ständerat dem Vorschlag seiner Energiekommission.

Aus Sicht der Kleinwasserkraft ist erfreulich, dass die Untergrenze bei der Förderung der Kleinwasserkraft wieder von 1‘000 kW auf 300 kW gesenkt wurde, also derjenigen Grenze, welche auch der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Bundesrätin Doris Leuthard verteidigte vor dem Ständerat diese Grenze mit den Worten, „dass diese rund hundert Anlagen Strom von rund 100 Gigawattstunden produzieren, was der Produktion von rund 10‘000 Einfamilienhäusern mit Fotovoltaikanlage entspricht. Das ist dann schon eine bedeutende Menge an Stromproduktion, die hier wegfallen würde.“ Auch die Tarifobergrenze von 20 Rappen pro Kilowattstunde, welche der Nationalrat eingebracht hatte, wurde durch den Ständerat wieder fallen gelassen.

Doch die Abstimmung hat leider auch weniger vorteilhafte Ergebnisse gebracht. Neu wurde eine Obergrenze für Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 3 MW oder einer Jahresproduktion von mehr als 5 Gigawattstunden eingeführt. Solche Anlagen haben keinen Anspruch mehr auf die Abnahme- und Vergütungspflicht. Bei der Kleinwasserkraft hat dies einschneidende Konsequenzen: Die Jahresproduktion von 5 Gigawattstunden entspricht einer Leistung von ungefähr 750 kW. Mit dem Beschluss des Ständerates würden somit Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung zwischen 300 und 750 kW gefördert – alle anderen nicht. Aus Sicht des Interessenverbands Schweizer Kleinkraftwerk-Besitzer ISKB sind beide Grenzen willkürlich – und führen mit Sicherheit nicht zu verlässlichen und stabilen Investitionsbedingungen. Der ISKB hofft, dass in der Kommission des Nationalrates eine vernünftigere Lösung gefunden werden kann.

Hintergrundinformationen

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