Schwall/Sunk-Massnahmen: Anwendung des Moduls der Vollzugshilfe Renaturierung
Wann? / Quand ?
30.03.20
Ganztägig / Toute la journée
BAFU/WA21-Anwenderkurs
Die Inhaber von Wasserkraftwerken sind verpflichtet, wesentliche Beeinträchtigungen durch kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses (Schwall-Sunk) bei bestehenden Anlagen mit geeigneten Massnahmen zu beseitigen bzw. bei Neuanlagen zu verhindern. Das Bundesamt für Umwelt hat 2017 das Modul «Schwall-Sunk – Massnahmen» der Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer veröffentlicht. Das Modul dient als Grundlage für eine vollständige Beurteilung der Beeinträchtigungen und für eine einheitliche Ausarbeitung der Sanierungsvarianten.
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