ElCom Entscheid Messdienstleistungen

Die ElCom hat entschieden, dass ein Netzbetreiber nicht dazu verpflichtet werden kann, Messdienstleistungen durch einen Dritten ermöglichen zu müssen. Sie stellt in einer Verfügung fest, dass die Messdienstleistungen kein Monopol der Netzbetreiber sind. Aus technischer und ökonomischer Sicht ist Wettbewerb möglich. Der Gesetzgeber betrachtet das Messwesen jedoch insgesamt und damit auch die Messdienstleistungen als Teil des Netzbetriebs. Entsprechend reguliert er das Messwesen in der Stromversorgungsgesetzgebung zusammen mit dem Netz. Das aktuelle Stromversorgungsrecht ist nicht auf Wettbewerb im Messwesen ausgerichtet und sieht keine Kontrahierungspflicht des Netzbetreibers im Bereich der Messdienstleistungen vor. Aus dem Stromversorgungsrecht geht somit kein Anspruch eines Produzenten auf Wahl seines Messdienstleisters hervor.

Mehr Informationen finden Sie auf der ElCom-Website www.elcom.admin.ch unter «Dokumentation > Verfügungen