23. April 2016 – Fachtagung Kleinwasserkraft bei EWA in Altdorf UR

St. Gallen, 13. April 2016

Der Interessenverband Schweizer Kleinkraftwerk-Besitzer ISKB führt am 23. April 2016 bei der EWA in Altdorf UR seine 35. Generalversammlung und die Fachtagung Kleinwasserkraft durch. Für die Veranstaltung haben sich bereits über 100 Teilnehmer angemeldet, darunter auch Vertreter aus Politik und der Bundesverwaltung.

Um 08:30 Uhr beginnt die Generalversammlung des ISKB, wobei über eine Namensänderung in Swiss Small Hydro abgestimmt werden wird. Die Generalversammlung wird durch Nationalrat Jakob Büchler geleitet.

Danach eröffnen Jakob Büchler und Markus Züst (Regierungsrat Kanton Uri) um 09:45 Uhr die eigentliche Fachtagung. Zuerst wird Werner Jauch (Leiter Energie und Mitglied der Geschäftsleitung EWA)  die beiden Neubauprojekte KW Gurtnellen und KW Bristen präsentieren. Anschliessend erfolgen fachliche Beiträge durch das Bundesamt für Energie zur neuen Ausgestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung bei der Kleinwasserkraft, und das Bundesamt für Umwelt präsentiert den aktuellen Stand bei der Umsetzung des Grossprojekts „Sanierung Wasserkraft“.

Am Nachmittag können die Kraftwerke Bürglen und Farb der EWA besichtigt werden.

Veranstaltungsort

  • EWA, Herrengasse 1, Altdorf UR.
    Interessierte Medienschaffende können sich bei der Geschäftsstelle ISKB melden.

Hintergrundinformationen

Kontakte:

 

Kleinwasserkraft: Bedeutung beim Kanton St. Gallen nicht vollumfänglich bekannt

St. Gallen, 15. September 2015

Kantonsrat Felix Bischofberger hat am 27. April 2015 eine einfache Anfrage zur Bewilligung von Kleinwasserkraftprojekten und zu deren wirtschaftlichen Bedeutung eingereicht. Die Antwort der Regierung datiert vom 11. August und wurde Ende letzter Woche veröffentlicht. Sie zeigt, dass beim Kanton die Bedeutung und Zusammenhänge der Technologie nicht vollumfänglich bekannt und Projektentwickler in der Regel auf sich allein gestellt sind.

Richtplan 2014: Beurteilungsmatrix Kleinwasserkraft

Im kantonalen Richtplans 2014 ist eine Beurteilungsmatrix enthalten, welche der Kanton in den Jahren 2012 und 2013 erarbeitete und welche eine einheitliche Beurteilung der Anliegen von Schutz- und Nutzung bei neuen Kleinwasserkraftwerken ermöglichen soll. Die vom Kanton in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen erarbeitete Matrix ist aber äusserst umstritten, wie die im vergangenen Jahr durchgeführte Anhörung zeigte. Obwohl der Richtplan noch nicht vom UVEK genehmigt ist, wird die Matrix seit dem 1. Dezember 2013 bereits angewandt. Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Matrix kein neues Recht setzt, sondern die Beurteilung einzelner Projekte in jedem Fall aufgrund der massgebenden Gesetze und Verordnungen vorbehalten bleibt.

Abwägung der Schutz- und Nutzungsanliegen: Fürsprecher Nutzung fehlt

Bei neuen Kleinwasserkraftwerken wird von Gesetzes wegen eine Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung angewendet. Die Schutzanliegen werden dabei durch die verschiedenen kantonalen Ämter beurteilt, zusammengefasst und Auflagen an das Projekt formuliert. Eine Vertretung der Nutzungsanliegen, welche sich für die Förderung dieser Form von einheimischer, CO2 neutraler und erneuerbarer Energie einsetzt, gibt es innerhalb des Kantons jedoch nicht. Der Interessenverband Schweizer Kleinkraftwerk-Besitzer ISKB bemängelt genau dies: Es findet keine eigentliche Interessenabwägung statt, welche diesen Namen auch verdient. Ein Projektentwickler ist in der Regel auf sich alleine gestellt, während die Schutzanliegen durch verschiedene Vertreter von Kanton und Umweltverbänden eingebracht werden. Dadurch fällt die Interessenabwägung in der Regel auch einseitig schutzlastig aus.

Wirtschaftliche Bedeutung der Kleinwasserkraft ist nur ungenügend bekannt

Die dritte Frage fokussierte auf die wirtschaftliche Bedeutung der Kleinwasserkraft. Die Antwort der Regierung weist darauf hin, dass ca. 60% der elektromechanischen Ausrüstung aus dem Ausland bezogen wurde und dass seit dem Jahr 2000 aufgrund der Automatisierung von Anlagen ungefähr 30% der Stellen beim Betriebspersonal abgebaut wurden. Die Anzahl Stellen beim Betriebspersonal wird auf ca. 70 bis 80 Vollzeitstellen geschätzt, davon 20 bei den kleinsten Anlagen mit einer Leistung von weniger als 300 kW.

Der ISKB stellt fest, dass die Antwort der Regierung sich ausschliesslich auf die Betriebsphase bezieht und der Bau und die Erneuerung von Kleinwasserkraftwerken nicht berücksichtigt ist. Im Kanton St. Gallen waren Ende 2014 46 Kleinwasserkraftwerke in Betrieb, welche von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) profitieren und demzufolge im Zeitraum zwischen 2006 und 2014 in Betrieb genommen wurden. Im Jahr 2014 erhielten diese eine Vergütung in der Höhe von beinahe 8,4 Mio Franken. Diese Vergütung wird über eine Dauer von 20 bis 25 Jahren ausbezahlt – insgesamt also ungefähr 190 Mio CHF. Mit diesem Ertrag kann die Investition, welche beim Bau oder bei der Erneuerung der Kraftwerke getätigt wurde, amortisiert werden.

Oder anders ausgedrückt: Zwischen 2006 und 2014 sind gegen 200 Mio Franken in den Bau oder die Erneuerung von Kleinwasserkraftwerken investiert worden. Ungefähr die Hälfte davon dürfte in bauliche Massnahmen geflossen sein, welche in der Regel durch regionale Unternehmen erbracht werden.

 

Quellen:

  • Bundesamt für Energie BFE, Liste aller KEV Bezüger im Jahr 2014, gefiltert nach Wasserkraft und Kanton St. Gallen;
  • gemäss einer Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE erfolgt bei der Kleinwasserkraft ca. 45% der Wertschöpfung in der Region, und weitere 50% innerhalb der Schweiz.

 

Ständerat entscheidet über die Kleinwasserkraft in der Energiestrategie 2050

St. Gallen, 22. September 2015

Der Ständerat hat heute Vormittag über die Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft in der Energiestrategie 2050 entschieden und diesbezügliche Verbesserungen vorgenommen. Im Grossen und Ganzen folgt der Ständerat dem Vorschlag seiner Energiekommission.

Aus Sicht der Kleinwasserkraft ist erfreulich, dass die Untergrenze bei der Förderung der Kleinwasserkraft wieder von 1‘000 kW auf 300 kW gesenkt wurde, also derjenigen Grenze, welche auch der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Bundesrätin Doris Leuthard verteidigte vor dem Ständerat diese Grenze mit den Worten, „dass diese rund hundert Anlagen Strom von rund 100 Gigawattstunden produzieren, was der Produktion von rund 10‘000 Einfamilienhäusern mit Fotovoltaikanlage entspricht. Das ist dann schon eine bedeutende Menge an Stromproduktion, die hier wegfallen würde.“ Auch die Tarifobergrenze von 20 Rappen pro Kilowattstunde, welche der Nationalrat eingebracht hatte, wurde durch den Ständerat wieder fallen gelassen.

Doch die Abstimmung hat leider auch weniger vorteilhafte Ergebnisse gebracht. Neu wurde eine Obergrenze für Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 3 MW oder einer Jahresproduktion von mehr als 5 Gigawattstunden eingeführt. Solche Anlagen haben keinen Anspruch mehr auf die Abnahme- und Vergütungspflicht. Bei der Kleinwasserkraft hat dies einschneidende Konsequenzen: Die Jahresproduktion von 5 Gigawattstunden entspricht einer Leistung von ungefähr 750 kW. Mit dem Beschluss des Ständerates würden somit Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung zwischen 300 und 750 kW gefördert – alle anderen nicht. Aus Sicht des Interessenverbands Schweizer Kleinkraftwerk-Besitzer ISKB sind beide Grenzen willkürlich – und führen mit Sicherheit nicht zu verlässlichen und stabilen Investitionsbedingungen. Der ISKB hofft, dass in der Kommission des Nationalrates eine vernünftigere Lösung gefunden werden kann.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Kleinwasserkraft in der Schweiz findet sich unter: