Medienmitteilung zur Publikation der BFE Potenzialstudie Wasserkraft: Die Ziele der Energiestrategie 2050 dürften verfehlt werden!

St. Gallen, 2. September 2019

Das Bundesamt für Energie hat heute eine Studie zum Ausbaupotenzial der Wasserkraft veröffentlicht. Dabei wird das Potenzial bei der zweitgrössten erneuerbaren Energietechnologie, der Kleinwasserkraft, um fast als 50% tiefer ausgewiesen als noch 2012.

Das Ausbaupotenzial der Kleinwasserkraft wurde 2012 auf 1’290 bis 1’600 GWh/Jahr ge-schätzt. Neu geht das BFE noch von 110 bis 550 GWh/Jahr aus. Unter Berücksichtigung des seit 2012 erfolgten Zubaus schätzt das BFE damit das Potenzial 700 bis 800 GWh/a tiefer ein als noch 2012.

Ein wichtiger Grund dieses tieferen Werts liegt in der Ausgestaltung der Energiestrategie 2050. Diese hat auf Gesetzes- und vor allem Verordnungsstufe deutlich schlechtere Rah-menbedingungen für die Kleinwasserkraft geschaffen als ursprünglich angenommen. Schon heute können keine neuen Anlagen mehr über die Einspeisevergütung gefördert werden. Einzig Kraftwerke, welche noch nicht in Betrieb genommen wurden, aber eine Zusage für die Einspeisevergütung erhalten haben, sorgen in den nächsten Jahren für eine leichte Erhöhung der Produktion. Bis 2030 besteht zudem die Möglichkeit, Investitionsbeiträge zu erhalten – allerdings nur für Kraftwerke mit mindestens 300 kW Leistung. Ab 2030 verschlechtert sich die Situation dann rapide, da bei den meisten Kraftwerken, welche mittels KEV oder der Mehrkostenfinanzierung MKF («15 Räppler») gefördert wurden, die Vergütungsdauer von 15 bis 30 Jahren abläuft und diese danach den Strom nur noch zu Marktpreisen vergütet erhalten. Grössere Investitionen und Reparaturen dürften dann von vielen Betreibern nicht mehr zu finanzieren sein.

Neben der Energiestrategie 2050 hat die Kleinwasserkraft aber auch andere Herausforderungen zu meistern, deren Auswirkungen unterschiedlich interpretiert werden: Die ökologi-sche Sanierung der Wasserkraft setzt den Fokus selbstverständlich auf den Gewässerschutz – damit verbunden ist aber in den meisten Fällen eine Minderproduktion oder gar eine Stilllegung von Kraftwerken. Und das Bundesgericht hat in einem Urteil von Ende März 2019 entschieden, dass die ehehaften Wasserrechte von mehr als 300 Kleinwasserkraftwerken bald-möglichst eine Neukonzessionierung durchlaufen müssen. Eine solche Neukonzessionierung kann aufgrund der systematischen Einsprachen bis zu 10 Jahren dauern – ob die betroffenen Kraftwerksbetreiber genügend Schnauf dazu haben, ist in vielen Fällen fraglich.

Fazit: Geänderte Rahmenbedingungen haben ein wichtiges Potenzial für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 vernichtet. Wenn die Politik ernsthaft beabsichtigt, nicht nur die Ziele der Energiestrategie, sondern auch die kürzlich von Bundesrätin Sommaruga kommunizierten Klimaziele erreichen zu können, ist die Politik dringend aufgefordert, hier nachzubessern!

Die besten Gelegenheiten dazu ergeben sich:

  • in der Ausgestaltung des im Energiegesetz geforderten marktnahen Fördermodells, welches das aktuelle Einspeisevergütungssystem ab 2023 ersetzen soll,
  • in einer ausgewogeneren Sanierung der Wasserkraft, welche dank besserer Berück-sichtigung des Erhalts der Energieproduktion deutlich kosteneffizienter umgesetzt werden könnte, und
  • mittels Korrekturen auf Gesetzes- und Verordnungsebene zum besseren Schutz ehe-hafter Wasserrechte, insbesondere bei Anlagen, welche in den letzten Jahren erst umfassend saniert wurden.

 

Medienmitteilung als PDF:

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Medienmitteilung zum Entscheid des Bundesgerichts zur erforderlichen Neukonzessionierung mehrerer Hundert Wasserkraftwerke

St. Gallen, 16. Mai 2019

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die sogenannten «ehehaften» Wasserrechte baldmöglichst und entschädigungslos durch Konzessionen abgelöst werden müssen. Dieser Entscheid kommt völlig überraschend, hat doch das Bundesgericht diese historischen Wasserrechte in mehreren Urteilen bis anhin immer geschützt. Swiss Small Hydro verfolgt gespannt die weitere Entwicklung des Prozesses. Das Urteil hat eine enorme Tragweite und betrifft schweizweit Hunderte von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken.

Der Entscheid des Bundesgerichts wurde anfangs Mai kommuniziert und der Fall liegt nun beim Regierungsrat des Kantons Zug. Der Kanton hat sich 30 Tage Zeit genommen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Für Swiss Small Hydro kommt das Urteil völlig unerwartet, wurden doch die ehehaften Wasserrechte in verschiedenen früheren Urteilen immer geschützt. Auch sind die Erwägungen nicht vollumfänglich nachvollziehbar. Die Anzahl bestehender ehehafter Wasserrechte wurde beispielsweise erheblich unterschätzt.

Es ist davon auszugehen, dass nun Projekte in Bewilligungsverfahren massive Verzögerungen erhalten werden. Das gilt nicht nur Arbeiten im Zusammenhang mit der erneuerbaren Energieproduktion, sondern auch mit der ökologischen Sanierung der Wasserkraft, welche durch das Bundesamt für Umwelt BAFU koordiniert wird.

Der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft setzt sich für die nachhaltige Nutzung der Wasserkraft ein. Der Schutz der ehehaften Wasserrechte ist dabei kein Widerspruch.

Hintergrundinformationen

Medienmitteilung als PDF:

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„Deutlich verbesserte Rechtssicherheit bei der Kleinwasserkraft!“ – Medienmitteilung zu den revidierten Energieverordnungen

St. Gallen, 27. Februar 2019

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar Änderungen der Energieförderungsverordnung EnFV und der Energieverordnung EnV verabschiedet. Die Anpassungen führen zu deutlich verbesserter Rechtssicherheit bei der Kleinwasserkraft.

Die neuen Verordnungen lassen rückwirkend zu, dass die aufgrund der extremen Trockenheit 2018 reduzierte Kleinwasserkraftproduktion nicht zu Rückzahlungen der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV führt. Ausserdem werden die Fristen bei Projekten in Planung so angepasst, dass systematische Einsprachen kein Verlust eines positiven Förderbescheids mehr bewirken können.

Swiss Small Hydro begrüsst auch die Anpassungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV. Neu kann ein ZEV auch dann ermöglicht werden, wenn die dazugehörigen Grundstücke durch eine Strasse, Eisenbahn oder Fliessgewässer voneinander getrennt sind. Diese Anpassung ist insbesondere für kleinere historische Anlagen von Bedeutung, da diese mit dem neuen Energiegesetz nicht mehr über das Einspeisevergütungssystem gefördert werden und damit eine interessante Alternative zur Vermarktung über den Marktpreis geschaffen wird.

 

Hintergrundinformationen

„Die Richtung stimmt, aber Investitionsanreize fehlen!“ – Medienmitteilung zur Vernehmlassung der Revision des Stromversorgungsgesetzes

St. Gallen, 30. Januar 2019

Ende 2022 läuft das heutige Einspeisevergütungssystem aus. Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassung des Stromversorgungsgesetzes seine Vorstellungen zur Einführung eines marktnahen Strommarkt-Modells bekannt gegeben. Swiss Small Hydro begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung, wie sie in der Vernehmlassungsversion formuliert ist. Wirksame Massnahmen hingegen, welche Investitionen zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 auslösen könnten, fehlen gänzlich.

Swiss Small Hydro stellt fest, dass die Vorlage insgesamt eine dezentralere Entwicklung der Stromversorgung ermöglichen dürfte. So wird auch die Rolle von unabhängigen Produzenten gestärkt, was in Anbetracht der zahlreichen Herausforderungen der Energiestrategie 2050 von grosser Bedeutung ist. Der technologieneutrale Ansatz ermöglicht, dass dank einfacheren und transparenten Rahmenbedingungen die Projekte deutlich schlanker umgesetzt wer-den dürften.

Bei den meisten erneuerbaren Technologien (Wind, Kleinwasserkraft, Biomasse) werden zwar marginale Verbesserungen in Aussicht gestellt. Der Entwurf setzt jedoch keine markt-orientierten Anreize, um Investitionen in neue Kraftwerke auslösen zu können. Genau dies wäre jedoch dringend erforderlich, um die in der Energiestrategie 2050 formulierten Ziele auch erreichen zu können.

Swiss Small Hydro beantragt deshalb, dass die Vorlage diesbezüglich nachgebessert wird und verweist auf den Ansatz des integralen Marktmodells, welches durch die AEE SUISSE in Zusammenarbeit mit der ZHAW entwickelt wurde.

 

Hintergrundinformationen

Über Swiss Small Hydro

Swiss Small Hydro wurde 1982 als Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer (ISKB) gegründet und ist damit einer der ältesten Fachverbände der erneuerbaren Energien. Der Verband betreibt mit EnergieSchweiz die Infostelle Kleinwasserkraft, die ratsuchende Interessierte bei allen Fragen rund um die Kleinwasserkraft unterstützt. Die Verbandszeitschrift „Kleinwasserkraft – Petite Hydro“ erscheint dreimal jährlich. Swiss Small Hydro führt auch Tagungen und Exkursionen durch.

 

Medienmitteilung: Bundesrat nimmt der Kleinwasserkraft den Schnauf

Bern/St. Gallen, 9. April 2018

Die Energiestrategie 2050 des Bundes ist seit Anfang Jahr Gesetz. Jedoch sind die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für alle erneuerbaren Energieproduzenten vorteilhaft. Die Kleinwasserkraft sieht sich mit einem widersprüchlichen Verhalten des Bundes konfrontiert. So bleiben fertig geplante, bewilligte und baureife Kleinwasserkraftwerke auf der Strecke. Dadurch gehen Vorinvestitionen in Millionenhöhe verloren, die aufgrund von früheren Zusicherungen des Bundes getätigt wurden. Die in der Energiestrategie 2050 formulierten Ziele für den Zubau aus Wasserkraft sind gefährdet, denn die Hälfte des Zubaus sollte durch die Kleinwasserkraft erfolgen.

Seit Anfang Jahr gelten das neue Energiegesetz und die revidierten Energieverordnungen. Statt der Energiewende jedoch den nötigen Schub zu verleihen, bremst das Gesetzeswerk wichtige Energieträger aus. Im Dezember 2017 erhielten zahlreiche Investoren den drastischen Bescheid von Swissgrid, dass ihre Kleinwasserkraft-Projekte entschädigungslos aus der KEV fallen. Bis zum 31. März 2018 hatten die Gesuchsteller zwar noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Bescheid einzureichen. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen jedoch nur geringen Spielraum für kleine, ursprünglich als Springerprojekte vorgesehene Anlagen, zu. In der Konsequenz müssen Investitionen abgeschrieben oder Kraftwerke im Wissen darum realisiert werden, dass sie dereinst nur unrentabel betrieben werden können. Die angepassten Energieverordnungen markieren eine Kehrtwende der bisherigen Praxis und verletzen das Prinzip des Handelns nach Treu und Glauben.

Hohe Investitionen in «Springeranlagen»
Denn vor gut drei Jahren war die Ausgangslage noch eine andere. Die Anfang 2015 in Kraft gesetzten Energieverordnungen sahen sogenannte Springeranlagen vor. Der Bundesrat hatte diese vorgeschlagen, um die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung abzubauen und baureife Anlagen prioritär zu behandeln. Dadurch sollten diese eine Chance erhalten, schneller von der KEV zu profitieren. Bedingung für die Klassifizierung als Springeranlage war das Vorliegen der Konzession und der Baubewilligung.

Auf dieser Basis haben Unternehmen und Private in den letzten Jahren rund 20 bis 30 Millionen Franken in die Projektierung von Kleinwasserkraftanlagen investiert, um den Status als Springeranlage zu erreichen. Zuständig für die Beurteilung des Status’ war die Swissgrid, die nationale Netzgesellschaft.

Über 100 Anlagen können nicht mehr realisiert werden
Bis vergangenen September hatten über 100 Anlagen die Baureife erreicht und warteten auf eine Zusicherung der Finanzierung über die KEV. «Der Entscheid des Bundesrates vom November 2017, die Rahmenbedingungen für die Kleinwasserkraft auf Verordnungsebene deutlich zu verschärfen, kam für diese Projektentwickler völlig unerwartet», erklärt Martin Bölli von Swiss Small Hydro, dem Schweizer Verband der Kleinwasserkraft. Neue Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung unter 1’000 Kilowatt werden unter dem neuen Energiegesetz nicht mehr gefördert. Bei den anderen Anlagen wurde der Einspeisetarif reduziert. Zudem werden Erneuerungen oder Erweiterungen von Kleinwasserkraftwerken nicht mehr mit einem Einspeisetarif, sondern höchstens noch mit einem einmaligen Investitionsbeitrag unterstützt. *

Willkürliches Handeln des Bundes
«Wir haben auf Basis des Grundsatzes von Treu und Glauben schon über 900‘000 Franken investiert, um das Kraftwerk Hammer zur Baureife zu bringen. Wir hatten darauf vertraut, dass die Bestimmungen in der Energieverordnung von 2015 verlässlich sind und Bestand haben. Wir wurden hintergangen – dieses Geld ist jetzt vernichtet.», erklärt Bruno Bosshard, dessen Mandant in ein Kleinwasserkraft-Projekt in der Zentralschweiz investiert hat, stellvertretend für andere Geschädigte. Bosshard hat das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen verloren.

Damit ist er nicht allein: Bei der Pronovo, die im Auftrag des Bundes die Abwicklung der Förderprogramme für die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien macht, gingen bereits zahlreiche Beschwerden gegen den Bescheid der Swissgrid vom Dezember 2017 ein. Diese haben durchaus ihre Berechtigung: Mit den zu den früheren Aussagen in Widerspruch stehenden neuen Energieverordnungen hat der Bund ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaates missachtet. Das Grundrecht von Treu und Glauben schützt das Vertrauen von Privaten in behördliche Zusicherungen.

Verloren sind auch Anstrengungen der öffentlichen Hand. Kantone, Gemeinden und weitere Organisationen haben während der Bewilligungsverfahren erheblichen Aufwand betrieben, um realisierbare Lösungen zu finden. Ganz zu schweigen von künftigen Investitionen, die nun dahinfallen. «Wir schätzen das Investitionsvolumen dieser Springeranlagen auf insgesamt rund 1 Milliarde Franken. Diese Schätzung stützt sich auf Kennzahlen ab, die vom Paul Scherrer Institut PSI in einem Bericht im Auftrag des BFE vom Dezember 2017 verwendet wurden», sagt Martin Bölli von Swiss Small Hydro. «Das PSI rechnet pro Kilowatt Leistung einer Anlagen mit Investitionen von bis zu 10’000 Franken. Diese Investitionen, von denen die Schweizer Wirtschaft profitiert hätte, werden nun nicht getätigt.»

Falsche Signale für die Energiewende
Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 zielt in diesem Bereich klar in die falsche Richtung. Statt die Energieproduktion durch einheimische erneuerbare Energien wie die Kleinwasserkraft zu fördern, wird diese gehemmt. Die bewilligten Kleinwasserkraftprojekte könnten sofort realisiert werden und würden über 450 Millionen Kilowattstunden erneuerbaren Strom produzieren. Das entspricht etwa dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 100’000 Schweizer Haushaltungen.

Akteure werden jetzt dafür bestraft, dass sie in zukunftsträchtige Projekte investiert haben. Damit werden falsche Signale gesendet. Um die Energiewende in der Schweiz voranzutreiben und von fossilen Energieträgern und der Kernenergie wegzukommen, müssen sämtliche erneuerbaren Energiebereiche und deren Potenziale in der Schweiz berücksichtigt werden – auch die Kleinwasserkraft. Denn diese spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Zubau-Ziele für erneuerbare Energien.

Anpassung der Energieverordnungen unumgänglich
Deshalb fordert der Verband der Kleinwasserkraft, dass der Bundesrat seinen gesetzlichen Spielraum unter dem Stichwort «Ausnahmeregelung» zugunsten der Springeranlagen ausschöpft. Der Bundesrat muss Vorinvestitionen, die auf Basis geltender gesetzlicher Rahmenbedingungen getätigt wurden, schützen, wenn er es mit der Energiestrategie 2050 ernst meint. Ausserdem müssen die Energieverordnungen angepasst werden: «Wir müssen die ursprünglich vorgesehenen Springeranlagen wieder in den Verordnungen aufnehmen, damit diese baureifen Anlagen bald realisiert werden und von der KEV profitieren können», sagt Martin Bölli dazu.

* Insgesamt werden gemäss einer aktuellen Meldung des Bundesamts für Energie BFE pro Jahr 10 Millionen Franken als Investitionsbeiträge reserviert. (Quelle: energeiaplus.com)

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Kontakt:
Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage Beispielprojekte und Kontaktangaben von Auskunftspersonen zukommen. 

Martin Bölli
Geschäftsleiter Swiss Small Hydro
martin.boelli@swissmallhydro.ch
079 373 70 47

Bildmaterial unter:
https://www.flickr.com/photos/kleinwasserkraft/albums/72157663614501980
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Swiss Small Hydro
Swiss Small Hydro, der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft, wurde im Jahr 1982 als Interessenverband Schweizer Kleinkraftwerk-Besitzer ISKB gegründet und hat rund 400 Mitglieder. Der Verband vertritt die Anliegen der Schweizer Kleinwasserkraft und setzt sich für die nachhaltige Nutzung der noch bestehenden Wasserkraftpotenziale ein. Dabei versteht sich Swiss Small Hydro als «ganzheitlicher Gewässermanager», der ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Aspekte bei der Planung und Umsetzung von Kleinwasserkraftwerken in Einklang bringt.
www.swissmallhydro.ch

 

Medienmitteilung zum Bundesratsentscheid zum totalrevidierten Energiegesetz: Kaum Unterstützung für die Kleinwasserkraft

St. Gallen, 2. November 2017

Der Bundesrat hat mit dem Entscheid zu den neuen Verordnungen der Energiestrate-gie 2050 auch Details zu den zukünftigen Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft veröffentlicht. Swiss Small Hydro stellt zwar fest, dass einige der im Rahmen der Ver-nehmlassung beanstandeten Punkte Berücksichtigung fanden. Bei den wesentlichen Bestimmungen – wie beispielsweise der Ausnahmeregelung bei der Leistungsunter-grenze der Kleinwasserkraft – zeigt sich der Bundesrat jedoch mutlos und nimmt den vom Parlament erhaltenen Handlungsspielraum nicht wahr.

Mit dem nationalen Interesse für Kleinwasserkraftwerke ab einer Jahresproduktion von mindestens 20 GWh wird der Nutzen solcher Anlagen mit dem Schutz der entsprechenden Regionen gleichgestellt. Dies ist natürlich nicht als Freipass für Anlagen in geschützten Regionen zu verstehen, sondern ermöglicht lediglich eine Interessenabwägung auf Augenhöhe. Zu wenig Berücksichtigung bei der Formulierung des nationalen Interesses fand hingegen der zunehmende Bedarf an Tages-Energiespeichern, die die Wasserkraft bereitstellen könnte.

Die massive Kürzung der Einspeisetarife wurde zwar etwas entschärft, doch sind diese noch immer gegenüber den heutigen Tarifen deutlich tiefer. Verbesserungen konnten im Bereich der Direktvermarktung, bei der Einspeisung von Strom unabhängiger Produzenten und bei den Übergangsbestimmungen vom aktuellen zum zukünftigen System festgestellt werden.

Völlig vernachlässigt hat der Bundesrat die Möglichkeit, Ausnahmen bei der Förderuntergrenze festzulegen. So war in der Vernehmlassung beispielsweise noch vorgesehen, dass Ausnahmen für Kraftwerke im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmassnahmen und Gewässerrenaturierungen möglich sein sollten, sofern die ökologische Gesamtsituation dadurch verbessert werden könnte. Diese Möglichkeit ist nun gänzlich entfallen.

Für Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 1 MW sieht damit die Zukunft sehr düster aus. Da insbesondere auch die Anforderungen für Investitionsbeiträge an Erneuerungen und Erweiterungen sehr hoch sind, werden diese kaum Wirkung entfalten können. Der weitere Ausbau der Kleinwasserkraft wird damit gestoppt und auch der Erhalt der aktuellen Produktion (aktuell ca. 1‘200 GWh) wird mittelfristig mehr als schwierig sein.

Swiss Small Hydro ist überzeugt, dass somit die Kleinwasserkraft den in der Energiestrategie 2050 geforderten Zubau von 1‘600 GWh Jahresproduktion mit dem totalrevidierten Energiegesetz bei weiten nicht erreichen kann. Der Verband rechnet im Gegenteil sogar mit einem mittelfristigen Produktionsrückgang im Bereich von 500 bis 1‘000 GWh gegenüber heute. Swiss Small Hydro ist enttäuscht, dass die Kleinwasserkraft – nach der Grosswasserkraft und der Kernkraft die drittwichtigste Technologie zur Elektrizitätsproduktion – im neuen Energiegesetz keinen besseren Platz gefunden hat!

 

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Medienmitteilung zum Volksentscheid zur Energiestrategie 2050: Ein Ja mit bitterem Beigeschmack!

St. Gallen, 22. Mai 2017

Swiss Small Hydro, der Verband der Schweizer Kleinwasserkraft, begrüsst den Grundsatzentscheid des Volks zur Förderung der dezentralen, erneuerbaren Energien. Der Verband weist aber auch darauf hin, dass mit den Einschränkungen bei der Kleinwasserkraft mittelfristig bis zu 10% des in der Energiestrategie formulierten Zubauziels für 2035 akut gefährdet ist!

Swiss Small Hydro begrüsst insbesondere das klare Ja zur Nutzung der Wasserkraft und zum nationalen Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien. Es gilt nun, dieses Ja konsequent umzusetzen und die Handbremsen, welche in den Verordnungsentwürfen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 enthalten sind, zu lösen.

Swiss Small Hydro fordert deshalb, den Flickenteppich der Verordnungsentwürfe im Sinne einer zuverlässigen und unabhängigen Energieversorgung zu verbessern. Es gilt, den im Gesetz formulierten Handlungsspielraum maximal zu nutzen, sodass der Verlust an bestehender erneuerbarer Stromproduktion begrenzt und das noch verfügbare Potenzial bei der Wasserkraft in nachhaltiger Art und Weise genutzt werden kann.

Swiss Small Hydro wird seine Position anlässlich einer separaten Medienkonferenz während der Sommersession detailliert erläutern.

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Swiss Small Hydro lehnt die Energiestrategie 2050 ab

St. Gallen, 17. März 2017

Swiss Small Hydro, der Verband der Schweizer Kleinwasserkraft, empfiehlt ein NEIN bei der Abstimmung zur Energiestrategie vom 21. Mai 2017. Ausschlaggebend für diesen Entscheid ist die laufende Vernehmlassung auf Verordnungsebene, wo sich eine zusätzliche Verschärfung der ohnehin schon sehr nachteiligen Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft abzeichnet.

Swiss Small Hydro ist im Grundsatz von der Notwendigkeit einer Energiewende überzeugt und unterstützt vollumfänglich die Ansätze der verstärkten dezentralen und erneuerbaren Energieproduktion und der Energieeffizienz. Als Pionier bei der Elektrifizierung der Schweiz hat die Kleinwasserkraft bewiesen, wie viele positive Impulse, insbesondere im ländlichen Raum, eine solche Energiewende zu setzen vermag und unterstützt die Absicht, die Abhängigkeit vom Ausland zu reduzieren.

Dass die Kleinwasserkraft aber im Rahmen der Verhandlungen zur Energiestrategie 2050 die Rolle des Bauernopfers spielen soll, ist für Swiss Small Hydro schlicht inakzeptabel. Nach intensiver Auseinandersetzung empfiehlt der Verband daher aus folgenden Gründen ein NEIN bei der Abstimmung zur Energiestrategie 2050:

  1. Mit der Energiestrategie 2050 verschlechtern sich die Einspeisebedingungen für einen Grossteil der Kleinwasserkraft auf einen Zustand wie zuletzt vor über 25 Jahren. Eine Erschliessung des vom Bund genannten Ausbaupotenzials von
    1,6 Milliarden Kilowattstunden wird damit verunmöglicht
    .
  2. Über 1‘200 Kleinwasserkraftwerke sind damit in ihrem Bestand mittelfristig akut gefährdet, wodurch ein Beitrag von gut einer Milliarde Kilowattstunden erneuerbarer, dezentraler und klimaneutraler Energieproduktion verloren gehen wird. Dies bedeutet auch, dass 10 Prozent des in der Energiestrategie für 2035 formulierten Ausbauziels verloren sind, bevor diese überhaupt erst ihre Wirkung entfalten kann.
  3. Mit der Kleinwasserkraft sind in der Schweiz 11‘000 Jobs verbunden. Ein Grossteil dieser Arbeitsplätze, insbesondere in ländlichen Regionen, wird mittelfristig verschwinden.
  4. Die Kleinwasserkraft produziert am meisten Kilowattstunden pro eingesetztem Förderfranken. Mit dem Ausschluss der Kleinwasserkraft wird die Effizienz der Förderung der Energiestrategie massiv verschlechtert, also weniger Wirkung pro Förderfranken.
  5. Kleinwasserkraftprojekte fördern nachweislich die ökologische Aufwertung an beeinträchtigten Gewässerabschnitten, und ermöglichen Synergien bei der Renaturierung der Fliessgewässer. Diese gehen bei Annahme der Energiestrategie verloren. Das heisst, dass für die Renaturierung der Fliessgewässer mehr Geld aus anderen Quellen benötigt wird – notabene wiederum über den Netzzuschlag, welcher bereits heute die ökologische Sanierung der Wasserkraft finanziert.
  6. Die Rahmenbedingungen für Privatpersonen und unabhängige Produzenten verschlechtern sich mit der Energiestrategie 2050 teils erheblich. Am Deutlichsten zeigt sich dies am Beispiel der Vergütungs- und Abnahmepflicht: Strom von Produzenten, welche vom neuen Einspeisevergütungssystem profitieren, muss nicht mehr von den Netzbetreibern abgenommen und vergütet werden. Diese Rechtsunsicherheit beinhaltet enorme Risiken für Investoren, da Netzbetreiber den einzig möglichen Absatzkanal blockieren können.
  7. Die Energiestrategie 2050 schafft ein administratives Monster, um all die Partikularinteressen, welche zur Schaffung von Akzeptanz berücksichtigt werden mussten, genügend berücksichtigen zu können. Der Vollzug der diversen Sonderregelungen schafft nicht nur Verunsicherung bei Investoren, sondern erfordert auch Fachkompetenz, welche nachher der Privatwirtschaft nicht mehr zur Verfügung steht. Swiss Small Hydro möchte die öffentlichen Gelder dort verwendet sehen, wo sie auch Wirkung entfalten können: Bei der Produktion von erneuerbarem Strom!

Die Energiestrategie 2050 ist zu wenig konsequent für die erneuerbaren Energien – sie ist insbesondere gegen die Kleinwasserkraft. Die Kleinwasserkraft ist ein integraler Bestandteil einer Energiewende, und diese wird ohne Kleinwasserkraft scheitern.

Für Swiss Small Hydro benötigt es daher eine umfassende Überarbeitung. Ein möglicher Weg aus der Sackgasse sieht Swiss Small Hydro in der Fortführung des bisherigen Wegs mit einer baldigen Anhebung des Netzzuschlags um mindestens 0.5 Rappen pro Kilowattstunde.

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Bundesgerichtsurteil Kleinwasserkraftwerk Covatanne

St. Gallen, 24. November 2016

Das Bundesgericht teilt in seiner Medienmitteilung vom 23.11.2016 mit, dass es die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut heisst. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid damit, dass die gemäss geltendem Energiegesetz beabsichtigte Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft zu einem grossen Teil durch Kleinwasserkraftwerke erbracht werden muss, und Kleinwasserkraftwerke zur Erreichung des Zieles unverzichtbar sind. Das Bundesgericht erwähnt auch die geringen Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft, sowie den bei Kleinwasserkraftwerken relativ hohen Anteil an Winterenergie.

Swiss Small Hydro freut sich darüber, dass auch das Bundesgericht die in den vergangenen Jahren falsch vorgebrachten Argumente gegen die Kleinwasserkraft widerlegt und die Aussagen von Swiss Small Hydro bestätigt.

 

Medienmitteilung des Bundesgerichts

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Kleinwasserkraft in der Schweiz findet sich unter:

Referendum Energiestrategie 2050 – Position Swiss Small Hydro

St. Gallen, 2. November 2016

Die Energiestrategie 2050 wird von Swiss Small Hydro, dem Schweizer Verband der Kleinwasserkraft, als zentraler Baustein für den weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien – und damit auch der Kleinwasserkraft – gewürdigt. Denn die Energiestrategie 2050 ist die einzige Option, welche einen Abbau der langen KEV-Warteliste ermöglicht. Mit der Energiestrategie sind aber massive Einschränkungen bei Kleinwasserkraftwerken mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt verbunden, welche für Swiss Small Hydro weder nachvollziehbar noch akzeptabel sind. Die in die parlamentarischen Verhandlungen eingebrachten Argumente, dass Kleinwasserkraftwerke unökologisch, teuer und vom Energiebeitrag her vernachlässigbar seien, sind nachweislich falsch und wurden im Verlaufe der Verhandlungen nie genügend korrigiert.

Der Vorstand von Swiss Small Hydro hatte sich also mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die weiterlaufende Förderung von Kleinwasserkraftwerken im Megawatt-Bereich und von Trink- und Abwasserkraftwerken höher gewichtet wird als der Ausschluss von Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt. Swiss Small Hydro erwartet, dass bei der Formulierung der auf der Energiestrategie basierenden neuen Energieverordnung die vielfältigen Vorteile dieser nachhaltigen Art der Energiegewinnung angemessen gewürdigt werden, und dass die Interpretation der in den parlamentarischen Verhandlungen verwendeten Begriffe nicht neu ausgelegt wird. Eine vertiefte Auseinandersetzung zu den Vor- und Nachteilen der Energiestrategie ist somit erst bei Vorliegen der Anhörungsversion der Energieverordnung möglich, welche im ersten Quartal 2017 erwartet wird. Swiss Small Hydro wird dann definitiv über eine allfällige Unterstützung des Referendums entscheiden, unter der Annahme, dass die für das Referendum erforderlichen Unterschriften zustande kommen.

 

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Kleinwasserkraft in der Schweiz findet sich unter: