Bundesrat schlägt Beibehaltung des Wasserzinsmaximums bis 2024 vor

Bern, 23.05.2018 – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 die Botschaft zur Revision des Wasserrechtsgesetzes verabschiedet. Das Wasserzinsmaximum soll bis Ende 2024 wie bisher maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) betragen. Der Bundesrat hält fest, dass ein neues Wasserzinsmodell erarbeitet werden soll, sobald die Grundzüge des neuen Strommarktdesigns, die in der bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes definiert werden, bekannt sind.

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