BFE – Empfehlung zur Festlegung der für die Nutzung der Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan
Das BFE hat dieneue Empfehlung zur «Festlegung der für die Nutzung der Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan» veröffentlicht.
Der Ausbau wird unter anderem mit raumplanerischen Instrumenten gefördert. Dazu legt das Energiegesetz (EnG) fest, dass insbesondere die für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan festgelegt werden müssen (Art. 10 Abs. 1 EnG). Zur Unterstützung der Kantone erarbeitet der Bund methodische Grundlagen und stellt die Gesamtsicht, Einheitlichkeit und Koordination sicher (Art. 11 Abs.1 EnG).
Im oben erwähnten Dokument empfehlen die Bundesämter für Umwelt (BAFU) Raumentwicklung (ARE) und Energie (BFE) den Kantonen eine Methodik, wie der gesetzliche Auftrag zur Festlegung der für die Wasserkraftnutzung geeigneten Gewässerstrecken erfüllt werden kann.
Schon seit 2011 bestand mit der «Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke» eine Vollzugshilfe, welche den Kantonen für die Richtplanung eine Hilfestellung bot.
Die neue Empfehlung ist sowohl für Klein- wie auch Grosswasserkraft anwendbar. Methodisch ist sie eng an die bisherige Empfehlung angelehnt und trägt den geltenden Bestimmungen im Energie- und Umweltrecht Rechnung.