BAFU Merkblatt zur Stilllegung von Kleinwasserkraftwerken
Bern, 17.07.2020: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) entschädigt die Inhaber von bestehenden Wasserkraftanlagen für die Kostenfolgen der notwendigen Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebe und Fischgängigkeit.
Die offizielle Seite beim BAFU finden Sie hier.
Die Grundsätze der Entschädigung dafür sind in dem Dokument „Ausserbetriebnahme (Stilllegung) einer Wasserkraftanlage als Sanierungsmassnahme“ hier beschrieben.