BAFU Merkblatt zur Stilllegung von Kleinwasserkraftwerken

Bern, 17.07.2020: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) entschädigt die Inhaber von bestehenden Wasserkraftanlagen für die Kostenfolgen der notwendigen Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebe und Fischgängigkeit.

Die offizielle Seite beim BAFU finden Sie hier.

Die Grundsätze der Entschädigung dafür sind in dem Dokument „Ausserbetriebnahme (Stilllegung) einer Wasserkraftanlage als Sanierungsmassnahme“  hier beschrieben.