Neue Energieverordnung mit tieferen KEV-Tarifen
Ab 1. Januar 2017 sinkt die Grundvergütung für Kleinwasserkraftwerke je nach Leistungsklasse um 4 bis 18% und der Wasserbau-Bonus um 14 bis 50%. Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen werden. Nicht betroffen sind Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. Januar 2017 in Betrieb gehen, jedoch […]