Abbau Wartelisten für Einspeisevergütung und Investitionsbeiträge

Das Bundesamt für Energie hat Anfangs November über den Abbau der Wartelisten beim Einspeisevergütungssystem und bei den Investitionsbeiträgen informiert.

Einspeisevergütung für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse und Geothermie-Anlagen

2018 wurden insgesamt 230 Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Bei den Photovoltaikanlagen wurde die Warteliste bis zu den Anlagen abgebaut, die sich bis und mit 11. Januar 2012 angemeldet hatten.

Ausblick 2019: Die steigenden Strommarktpreise ermöglichen einen wesentlichen Abbau der Warteliste. Baureife oder bereits realisierte Anlagen, welche die vollständigen Unterlagen bis zum 31. Dezember 2017 bei Swissgrid (heute Pronovo) eingereicht hatten, werden im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Es handelt sich dabei um 57 Biomasse-, 79 Kleinwasserkraft- und 2 Windkraftanlagen.

Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW)

Seit Anfang Jahr können Investitionsbeiträge für erheblich erweiterte und erneuerte Kleinwasserkraftwerke beantragt werden. 2018 wurden bislang 22 Anträge gestellt. Bis Ende des Jahres können voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 13 Millionen Franken erteilt werden. Das Fördervolumen 2019 wird auf 50 Millionen Franken erhöht, sodass die bereits eingereichten Anträge sowie die ab 2019 hinzukommenden Anträge berücksichtigt werden können.

Die gesamte Medienmitteilung des BFE mit weiteren Details findet sich hier.