EnergieSchweiz / BFE: Neue Gesamtdokumentation Kleinwasserkraft

Die „Gesamtdokumentation Kleinwasserkraft“ macht das Wissen zum Thema Kleinwasserkraft einfacher und übersichtlicher zugänglich. Dies ermöglicht eine regelmässige Nachführung des Wissenstands, was aufgrund des hohen Alters einzelner Publikationen erforderlich geworden war. In den sechs Modulen der Gesamtdokumentation werden dabei nicht sämtliche Details beschrieben: Sie bieten vielmehr eine Übersicht mit sinnvollem Detailierungsgrad und Verweisen auf vertiefende Literatur. So kann die Gesamtdokumentation auch als Wegweiser zur vorhandenen Dokumentation verstanden werden.

Die Gesamtdokumentation gliedert sich in folgende Hauptthemenblöcke bzw. Module:
I. Überblick Kleinwasserkraft und Akteure
II. Technische Aspekte
III. Wirtschaftliche Aspekte
IV. Rechtliche und politisch strategische Aspekte
V. Umwelt- und sozioökonomische Aspekte
VI. Fallbeispiele

Die sechs Module stehen auf EnergieSchweiz.ch zum Download bereit.

(Die Module werden auch auf Französisch übersetzt, aber erst gegen Mitte 2018 publiziert werden können).

 

 

 

 

 

Gesucht: Kraftwerke für die Installation Bitcoin Miners

Swiss Small Hydro wurde in jüngster Zeit mehrfach im Zusammenhang mit der Installation von Rechenzentren direkt bei bestehenden Kraftwerken kontaktiert. Diese Rechenzentren, welche für Bitcoin-Transaktionen benötigt werden, sind sehr energieintensiv. Mit der Installation solcher Rechenzentren bei bestehenden Kraftwerken ist eine Win-Win-Situation denkbar, insbesondere wenn das Kraftwerk weder KEV noch MKF (15-Räppler) erhält. Der Produzent könnte bis zu 12 Rp./kWh (inkl. HKN) erhalten, wohingegen der Betreiber der Rechenzentren den Strom zu günstigeren Konditionen beziehen kann. Abzuklären bleibt, welche Kosten anfallen, wenn sich das Kraftwerk beispielsweise in Revision befindet oder die geforderte Minimalleistung aus anderen Gründen nicht erreicht werden kann.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, dass ein Kraftwerke in Frage kommt:

  • Leistung mind. 70 … 140 kW (möglichst Dauerleistung)
  • Trockene Räumlichkeiten vorhanden
  • Internetanschluss (optional)
  • Die Installation soll bereits im Januar / Februar vorgenommen werden.

Interessierte melden sich bitte direkt bei Herrn Sven Van der Meij, Telefon 078 899 84 14. Weitere Details befinden sich in folgendem Dokument.

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Sollte eine Installation zustande kommen, freuen wir uns, wenn Sie uns über Ihre Erfahrungen damit berichten!

 

 

 

 

 

energate messenger – Swiss Small Hydro sieht Ausbauziele der Kleinwasserkraft gefährdet

Bern/St.Gallen (energate) – Per 1. Januar 2018 tritt das neue Energiegesetz in Kraft. In diesem Rahmen hatte der Bundesrat per Verordnung auch die zukünftigen Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft definiert. Der weitere Zubau der Kleinwasserkraft sei dadurch gefährdet, teilte der Verband der Kleinwasserkraft (Swiss Small Hydro) mit.

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Trockenheit Nordwestschweiz – Schreiben an die Swissgrid

Swiss Small Hydro wurde durch seine Mitglieder verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Produktion aus Kleinwasserkraft 2017 weit unterdurchschnittlich verläuft. Dies betrifft insbesondere Anlagen in der West- und der Nordwestschweiz. So gibt es in diesen Regionen Kraftwerke, welche bis Oktober erst 40% (!) ihrer mittleren Jahresproduktion erreicht haben. Der Grund dafür liegt in einer ausserordentlichen Trockenheit. Swiss Small Hydro hat aus diesem Grund die Swissgrid schriftlich gebeten,  den Handlungsspielraum bei betroffenen Kraftwerken so weit als möglich auszunützen.

Für Anlagen, welche dank einer erheblichen Erweiterung oder Erneuerung in die KEV aufgenommen wurden, ist die Erfüllung einer gewissen Mindestproduktion Voraussetzung. Wird diese Mindestproduktion nicht erreicht, droht ihnen der Ausschluss aus der KEV und die Verpflichtung zur Rückzahlung bisher vergüteter KEV-Beiträge. Kleinere, unabhängige Produzenten können damit in ihrer Existenz ernsthaft bedroht sein. Die Wetterextreme der vergangenen Jahre sind eine Tatsache, welche in dieser Art und Weise für die Projektentwickler nicht vorhersehbar waren und auch weiterhin schwierig prognostizierbar bleiben. Die Unsicherheit bei der Vorhersage des zukünftigen Klimas betrifft zwar alle erneuerbaren Energien – doch sind praktisch nur Kleinwasserkraftwerke von einem Ausschluss aus der KEV gefährdet, da sie bei einer Erneuerung oder Erweiterung eine bestimmte Mindestproduktion erfüllen müssen. Das Jahr 2017 wird mit seiner ausgedehnten Trockenheit in den eingangs erwähnten Regionen dazu führen, dass viele Produzenten die Mindestproduktion nicht erreichen können. Viele dieser Anlagen hatten hingegen in anderen Jahren die Mindestproduktion deutlich übertroffen.

Für Swiss Small Hydro stellt sich daher die Frage, ob für die Bewertung der Erfüllung der Mindestproduktion nicht eine andere Methode angewendet werden könnte:

Die erforderliche Mindestproduktion wird berechnet aus dem Durchschnitt der letzten fünf vollen Betriebsjahren vor der Erweiterung der Anlage. Damit wird also die Produktion von sehr guten Wasserkraft-Jahren in der Berechnung des Referenzwerts anteilsmässig berücksichtigt. Swiss Small Hydro ist der Meinung, dass bei der Überprüfung der Einhaltung des Produktionskriteriums dieselbe Methode angewendet werden müsste: Das heisst, es würde der Durchschnitt der Produktion der letzten fünf Jahre nach Abschluss der Erweiterung berechnet und mit der geforderten Mindestproduktion verglichen. Dadurch könnten auch zwei oder drei unterdurchschnittliche Jahre mit einem sehr guten Wasserkraft-Jahr kompensiert werden.

Dieser Vorschlag würde eine Änderung des aktuellen Energierechts erfordern, und lässt sich daher nicht in der gewünschten Zeit umsetzen. Swiss Small Hydro hat die Swissgrid jedoch gebeten, die aussergewöhnlichen klimatischen Verhältnisse des Jahres 2017 zu berücksichtigen und den maximal möglichen Spielraum auszunützen, um die Rücksetzung der betroffenen Kraftwerke auf den Marktpreis zu verhindern. Swiss Small Hydro wird zudem weitere Möglichkeiten prüfen, um dieses Risiko in Zukunft reduzieren zu können.

Das Schreiben von Swiss Small Hydro und die Antwort der Swissgrid finden Sie in den folgenden beiden Dokumenten:

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BAFU – Änderungen beim Verfahrensablauf „Ökologische Sanierung Wasserkraft“

Mit dem neuen Energiegesetz, welches ab 01.01.2018 in Kraft tritt, ändert sich auch der Verfahrensablauf bei der ökologischen Sanierung Wasserkraft geringfügig. Neu ist nicht mehr die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid AG) , sondern das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für den Entscheid über die Entschädigung bei Wasserkraftwerken zuständig (Art. 62 Abs. 2 EnG); die Entschädigung ist in Art. 34 EnG geregelt. Die entsprechenden Zahlungen gehen zulasten des Netzzuschlagsfonds (Art. 35 Abs. 2 Bst. h EnG). Dies hat Änderungen am Verfahren zur Folge. Materiell ändert sich nichts an der bisherigen Regelung.

Weitere Details dazu finden sich im Infobrief des Bundesamts für Umwelt BAFU, sowie auf der BAFU Hompage „Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer“:

http://www.bafu.admin.ch/umsetzungshilfe-renaturierung

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05.12.2017, Olten: „Kleinwasserkraft – Umsetzung der Energiestrategie 2050 in die Praxis“

Die am 5. Dezember 2017 in Olten durchgeführte Veranstaltung „Kleinwasserkraft – Umsetzung der Energiestrategie 2050 in die Praxis“ stiess auf grosses Interesse: Rund 130 Personen nahmen an der Veranstaltung teil. Fotos von der Veranstaltung finden sich auf unserer Bilddatenbank unter Flickr.

Die gezeigten Präsentationen können Sie hier herunterladen:

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Weitere Details und Informationen zum neuen Energierecht finden Sie auf unserer Seite Rahmenbedingungen.

Luzerner Zeitung – Gericht lässt WWF im Wasser stehen

CHAM ⋅ Ariel Lüdi will das Kleinkraftwerk auf seinem Grundstück wieder in Gang setzen. Der WWF hat sich dagegen gewehrt – allerdings ohne Erfolg. Das Zuger Verwaltungsgericht stützt einen entsprechenden Entscheid der Regierung.

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AEE SUISSE Kongress 2018: Early Bird Tarife und reduzierte Teilnahmegebühren für SSH Mitglieder

Der Nationale Kongress der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz findet am 20. März 2018 in der Umwelt Arena in Spreitenbach statt. Diverse Themenfelder werden vor dem Hintergrund des Mottos «Vertrauen in die Energiezukunft» beleuchtet.

Bereits haben hochkarätige Referenten ihre Teilnahme bestätigt, u.a.
«Autopapst» Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer (Professor an der Universität Duisburg-Essen und Leiter des Fachgebiets Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Automobilwirtschaft), 
Prof. Dr. Thomas Stocker (Leiter der Abteilung für Klima- und Umweltphysik am Physikalischen Institut der Universität Bern) sowie Michael Liebreich (Verwaltungsratspräsident Bloomberg New Energy Finance).

Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie vom Early Bird Tarif, der nur für kurze Zeit gültig ist. Mitglieder von Swiss Small Hydro profitieren von einem Rabatt in der Höhe von CHF 200. Weitere Infos und Anmeldung unter aeesuisse.ch/kongress.