Energieverordnung per 01.01.2016 angepasst

Das Bundesamt für Energie hat die Energieverordnung per 01.01.2016 angepasst. Die für die Kleinwasserkraft relevanten Anpassungen betreffen insbesondere die Definition des Einspeisepunktes sowie die Anrechenbarkeit des Wasserbaubonus.

Neu dürfen zwei Kleinwasserkraftwerke den gleichen Einspeisepunkt benützen, wenn « die Anlagen Wasser aus getrennten Einzugsgebieten nutzen, unabhängig voneinander erstellt wurden und je selbstständig betrieben werden können. »

Nebennutzungsanlagen wie Trink- und Abwasserkraftwerke haben nur noch bis zu einer äquivalenten Leistung von 50 kW Anspruch auf den Wasserbaubonus.

Die Version vom 01.01.2016 findet sich hier.