Hohe Marktpreise erfordern Rückzahlungen an Pronovo

Aufgrund der stark gestiegenen Strompreise im dritten und vierten Quartal 2021 müssen diverse Betreiber von Kleinwasserkraftwerken, welche ihren produzierten Strom direkt vermarkten, Rückzahlungen an Pronovo leisten. Dies betrifft zuletzt alle Kleinwasserkraftwerke, die einen Tarif von weniger als ca. 23 Rp./kWh erhalten haben, und somit fast die Hälfte aller durch das Einspeisevergütungssystem geförderten Anlagen. Bei Kleinwasserkraftwerken, welche über den Referenz-Marktpreis vergütet werden, erfolgt die Verrechnung automatisch.

Die betroffenen Betreiber wurden direkt schriftlich durch Pronovo informiert. Das entsprechende Schreiben findet sich auch auf der Webseite von Pronovo (link).

(In diesem Zusammenhang findet sich seit dem 30.03.2022 auch auf Energeiaplus, dem Blog des Bundesamts für Energie, ein Artikel: https://energeiaplus.com/2022/03/30/was-die-hohen-strompreise-fuer-das-einspeiseverguetungssystem-bedeuten/)

Anwenderforum Kleinwasserkraft – Call for Abstracts

Werden Sie Referent*in beim nächsten Anwenderforum!

Das 25. Internationale Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke findet am 22. und 23. September 2022 in Innsbruck statt.

Sie möchten…

  • Ihre Forschungsergebnisse den Teilnehmenden des Anwenderforums Kleinwasserkraft vorstellen?
  • Ihre innovativen Lösungen einem Fachpublikum präsentieren?
  • Ihre Erfahrungen mit anderen Akteuren der Branche austauschen und diskutieren?

Bis zum 15. April 2022 können Abstracts eingereicht werden.

Weitere Details finden Sie unter: https://www.kleinwasserkraft-anwenderforum.de/aktiv-beteiligen/referent-werden

 

 

Ehehafte Wasserrechte – Ablösung oder Weiterbestand

Im Rahmen der Ringvorlesung 2021/2022 „Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (RNR)“ der Universität Luzern befasst sich Prof. Dr. Andreas Abegg von der ZHAW School of Management and Law und Universität Luzern im dritten Vortrag der Reihe mit dem Thema «Ehehafte Wasserrechte – Ablösung oder Weiterbestand?».

Zugang zum vollen Vortrag erhalten Sie hier.

Medienmitteilung – SSH startet Vorarbeiten zur Lancierung einer Initiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!»

St. Gallen, 7. Februar 2022

Swiss Small Hydro ist davon überzeugt, dass jetzt die Weichen klar in Richtung erneuerbare und klimaneutrale Zukunft gestellt werden müssen, und hat entschieden, Vorbereitungen zur Lancierung einer Volksinitiative zu starten. Ziel der Volksinitiative ist ein stark beschleunigter Ausbau bei der Nutzung erneuerbarer Energien, unter Einhaltung der Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung.

Bereits heute besteht in der Schweiz im Winterhalbjahr eine Abhängigkeit von importiertem Strom. Wenn nicht rechtzeitig Gegenmassnahmen getroffen werden, wird sich diese Abhängigkeit mit der Abschaltung der bestehenden Kernkraftwerke weiter erhöhen. Weiter werden die Erfolge von Stromeffizienzmassnahmen durch die Dekarbonisierung des Energiesektors kompensiert, und es wird netto gar mit einer Zunahme des Stromverbrauchs gerechnet. Auf Produktionsseite reduziert sich der Beitrag vieler bestehender grosser Wasserkraftwerke aufgrund der anstehenden Neukonzessionierung (und damit verbundenen höheren Umweltauflagen). Und der Klimawandel, und damit auch der Rückzug der Gletscher, verändert die Abflüsse der Fliessgewässer und damit die Produktion aus Wasserkraft zunehmend.

Nachdem vergangenen Herbst auch die ElCom[i] vor einer möglichen Strommangellage gewarnt hat, verbreitet sich nun allmählich eine gewisse Hektik. Es melden sich Stimmen, die neue Kernkraftwerke fordern, oder Gaskraftwerke. Andere sind der Meinung, dass die Energiestrategie des Bundesrates ohnehin gescheitert ist. Und Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzorganisation befürchten eine Übernutzung der natürlichen Ressourcen mit entsprechend negativen Auswirkungen.

Swiss Small Hydro, als Vertreter der Interessen der Schweizer Kleinwasserkraft, hat dies im neuen Energiegesetz durch einen Förderausschluss der dezentralen Wasserkraftwerk mit einer Leistung von weniger als 1 MW zu spüren bekommen. Wie sich erst jüngst erkennen lassen hat, ist das Förderverbot nicht etwa das Resultat aufgrund «mangelnder Fördereffizienz» oder «negativer Auswirkungen auf die Fliessgewässer», sondern das Resultat eines «historischen Gewässerschutzkompromisses»[ii], welcher zwischen verschiedenen Vertretern der Energiewirtschaft, Politik und NGOs zustande gekommen ist. Auch wenn damals der Kontext ein anderer war ist wenig überraschend, dass die Kleinwasserkraft, also die «geopferte» Technologie, an diesem Kompromiss nicht vertreten war.

Die Kleinwasserkraft leistet bereits heute einen Beitrag von 4TWh – und somit mehr als die Kernkraftwerke Beznau 1 oder 2 und über 10% der gesamten Wasserkraftproduktion –  und könnte weitere 1,5 TWh zusätzlich erbringen. Die Ip 21.3201[iii] bestätigt dies, dass allein in den fünf Jahren seit Einführung des neuen Energiegesetzes Projekte mit einer Produktion von ungefähr 1 TWh Strom aus dezentraler Wasserkraft verhindert wurden. Diese Wasserkraftwerke erbringen aufgrund ihrer tiefer gelegenen Einzugsgebiete bis zu 50% ihrer Produktion im Winterhalbjahr. Und dies entspricht gut einem Viertel der Produktion aus denjenigen 15 Speicher-Wasserkraftwerken, welche im Dezember 2021 am «runden Tisch Wasserkraft»[iv] beschlossen wurde.

Im Parlament haben mittlerweile die Verhandlungen zum Mantelerlass «sichere Stromversorgung» begonnen. Swiss Small Hydro befürchtet, dass anstelle einen klares Bekenntnisses zur Energiestrategie und den Zielen einer klimaneutralen Schweiz ein weiterer politischer Kompromiss resultiert – beeinflusst durch Wünsche nach neuen Kernkraftwerken, dem kompletten Ausstieg aus der Energiestrategie oder absolutem Natur- und Umweltschutz.

Ziel der Volksinitiative ist ein stark beschleunigter Ausbau bei der Nutzung erneuerbarer Energien, unter Einhaltung der Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung. Das heisst somit auch, dass die auf Gesetzesebene enthaltenen «Bremsklötze» eliminiert werden und im Bewilligungsverfahren die Anliegen von Natur- und Umweltschutz mit den denjenigen der Bevölkerung (Versorgungssicherheit, Energiekosten) und der Energiewirtschaft auf Augenhöhe berücksichtigt werden. Damit dies in der Praxis auch entsprechend berücksichtigt wird, werden verschiedene Optionen ausgearbeitet, unter anderem auch eine temporäre Priorisierung von Nutzungsanliegen.

[i] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85447.html

[ii] https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld/thurgau-ticker-thurgau-ticker-vom-28-august-bis-17-oktober-ld.2202791 (Ticker vom 14.09.2021, “Schweizerischer Fischerei-Verband ärgert sich über Jakob Stark); und https://aquaviva.ch/de/news/12-news/464-neue-subventionen-fuer-die-schaedliche-kleinwasserkraft

[iii] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213201

[iv] https://swissmallhydro.ch/de/211213_runder_tisch_wk/

 

Hintergrundinformationen

Kontakte:

[dg ids=“9799″]

 

 

Test einer vereinfachten Methodik zur Berechnung von Erlöseinbussen bei der ökologischen Sanierung Wasserkraft

Wasserkraftbetreiber, welche aufgrund von Massnahmen im Rahmen der ökologischen „Sanierung Wasserkraft“ (Art. 83a GSchG) Erlöseinbussen verzeichnen, haben gemäss Artikel 34 EnG Anrecht auf Entschädigung dieser Einbussen. Die Berechnungsmethode ist in der Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken (VKSWk) geregelt. Das BAFU stellt eine Berechnungsvorlage für die Erlöseinbussen zur Verfügung, welche den Vorgaben der VKSWk entspricht.

Das bestehende Excel-Tool zur Berechnung der Ertragsminderung durch Massnahmen der Sanierung Wasserkraft ist jedoch sehr träge und erfordert die Eingabe umfangreicher Daten (pro Jahr 8760 Abflusswerte und Einspeisetarife). Es wurde für die Grosswasserkraft entwickelt, da dort die Genauigkeit aufgrund der hohen zu erwartenden Kostenauswirkungen gerechtfertigt ist.

Bei der Kleinwasserkraft sind die Erlöseinbussen hingegen deutlich tiefer, und der hohe Erfassungsaufwand lohnt sich bei weitem nicht. Zudem schwanken bei der Kleinwasserkraft die Einspeisetarife deutlich weniger, da der Verkauf in der Regel über die KEV, die MKF oder den Referenzmarktpreis / Direktvermarktung erfolgt.

Swiss Small Hydro hat deshalb in Kooperation mit Grimsel Hydro eine Methodik entwickelt, um die Ermittlung von Erlöseinbussen zu vereinfachen. Die vorgeschlagene Methodik erweitert die bestehende Berechnungsvorlage, damit die Erlöseinbussen von Wasserkraftwerken ohne Abflussdaten adäquat und unter Einhaltung der Vorgaben der VKSWk berechnet werden können. Die neue Methode muss zunächst erprobt und evaluiert werden, um dann gegebenenfalls vom BAFU zur allgemeinen Anwendung freigegeben werden zu können.

Um die Nützlichkeit der Methode zu überprüfen, wenden wir uns an Sie als Anlagenbetreiber/innen, deren Wasserkraftanlage (< 1 MW) Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung hat. Sind Sie interessiert, mit unserer Unterstützung das neue Berechnungsverfahren zu testen? Dann möchten wir Sie bitten, sich bei uns zu melden.

[dg ids=“9768″]

 

Kontakt

28.05.22 Schweizer Mühlentag 2022 – Jetzt Anlagen anmelden!

Die Schweizer Mühlenfreunde laden alle Anlagen ein, am Wochenende nach Auffahrt, 28. Mai 2022 am Schweizer Mühlentag teilzunehmen.

Auch in diesem Jahr versuchen sie möglichst viele Anlagen im ganzen Land, ausgesuchten und interessierten Besucher:innen vorzuführen. Anbei findet sich die aktuelle Anmeldung für den kommenden 22. Mühlentag.

Das diesjährige Motto: Brot backen, Ofenhäuser und Mühlenläden. In der aktuellen Zeit und auf Grund von vielen Rückmeldungen, möchten sie die Nachverarbeitung vom Getreide am diesjährigen Mühlentag in den Fokus rücken:

„Zeige deine Anlage, dein Handwerk und deine Produkte. Viele Anlagen verarbeiten das Mehl zu Brot und anderen feinen Produkten und verkaufen diese direkt. Zeige dein Ofenhaus und präsentiere deinen Laden. Du kannst ein zusätzliches Inserat buchen. Werfen wir einen Blick in die Welt des Backens, der damit anschliessenden Gewerke und des Handwerks in unseren Mühlen. Zeigen wir, was aus dem gemahlenen Getreide für Produkte entstehen und bringen wir den potenziellen Kunden:innen, die Arbeiten im Ofenhaus näher oder informiere über deine Kurse wo sie selber Hand anlegen können.

Auch in diesem Jahr veröffentlichen wir eine Broschüre zum Thema und präsentieren alle Anlagen. Die Daten sind unter dem Jahr digital auf unserer Homepage einsehbar. Eine gute Gelegenheit deine Anlage und deine Arbeiten in der neuen Mühlensaison auf einer nationalen Plattform vorzustellen und deine Aktivitäten zu präsentieren.“

Anmeldeschluss ist der Sonntag, 6. Februar 2022

Weitere Details hier oder auf der Webseite der Mühlenfreunde.

25. Internationales Anwenderforum Kleinwasserkraft – Der Call for Papers ist eröffnet!

Vom 22. – 23. September 2022 diskutiert das Anwenderforum, diesmal in der Universität Innsbruck in Österreich, wieder über die Zukunftsvisionen für die kleine Wasserkraft.

Sie möchten…

  • Ihre Forschungsergebnisse den Teilnehmenden des Anwenderforums Kleinwasserkraft vorstellen?
  • Ihre innovativen Lösungen einem Fachpublikum präsentieren?
  • Ihre Erfahrungen mit anderen Akteuren der Branche austauschen und diskutieren?

Dann werden Sie Referent*in beim Anwenderforum! Reichen Sie bis 15. April 2022 Ihr Abstract rund um die Themen

  1. Gesetze, Regelungen und Förderung
  2. Anlagenbau
  3. Netzanschluss & Stromvermarktung
  4. Anlagenzertifizierung
  5. Praktische Aufgaben des Betriebs
  6. Anlagenoptimierung & Umbau

über die Website ein.

Ihr Text sollte eine Seite umfassen; zusätzlich sind max. zwei Seiten für Diagramme und Bilder zugelassen. Verwenden Sie dafür gerne die verfügbare Vorlage. Die Referent*innen der vom Tagungsbeirat akzeptierten Beiträge werden ca. drei Monate vor der Veranstaltung verständigt und zum Preis von 350,00 € netto zzgl. MwSt. automatisch zur Veranstaltung angemeldet.

Gemeinsame Erklärung zum Abschluss des Runden Tischs Wasserkraft

Mit einer gemeinsamen Erklärung konnte der 2020 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga einberufene Runde Tisch Wasserkraft heute abgeschlossen werden. Die wichtigsten Akteure im Bereich Wasserkraft hatten die Herausforderungen der Wasserkraft besprochen, mit dem Ziel, eine saisonale Speicherproduktion im Umfang von 2 TWh bis ins Jahr 2040 anzustreben.

Dazu hat der Runde Tisch 15 Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert, welche gemäss heutigem Kenntnisstand energetisch am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können. Swiss Small Hydro war am Runden Tisch durch seinen Präsidenten Benjamin Roduit vertreten.

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 45 publiziert

Der neueste Newsletter „Kleinwasserkraftwerke“ (Nr. 45) von EnergieSchweiz wurde am 01.12.2021 publiziert.

Themen:

  • Überarbeitung der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) ab 2022
  • Änderungen im Energiegesetz (voraussichtlich ab 1. Januar 2023)
  • Vorlage Versorgungssicherheit «Sicheres Stromversorgung
    mit erneuerbaren Energien» (erwartet ab 2024)
  • Rückblick Fachtagung Kleinwasserkraft 2021
  • Diverse Kurzmitteilungen zu: PRONOVO – Statistik des
    Einspeisevergütungssystems / Marktanalyse Elektromobilität und vieles mehr…

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden.

Kleinwasserkraft – Petite Hydro N°103

Die neueste Ausgabe unseres Verbandmagazins befindet sich im Versand an unsere Mitglieder und Abonent*innen versendet. Es handelt sich hierbei um die N°103 und kann hier online gelesen werden.

Themen in unserer N°103:

  • Inbetriebnahme Kleinwasserkraftwerk Hüscherabach
  • Erosion durch Kavitation
  • Neue Rahmenbedingungen
  • Fachtagung Kleinwasserkraft in Bagnes
  • Anwenderforum Kleinwasserkraft in Brixen (I)
  • Emissionszertifikate zur Finanzierung von Kleinwasserkraftwerken
  • und weitere spannende Inhalte.

Sind Sie interessiert an einem Jahresabonnement? Das freut uns sehr! Das Abo können Sie hier bestellen.