ee-news.ch – Wasserkraftwerk Berschnerbach: Bauarbeiten haben begonnen

(PM) Das Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt (WEW) und die BKW haben mit einem Spatenstich die Bauarbeiten für das Wasserkraftwerk Berschnerbach feierlich eingeläutet. Anfang November 2016 hat die politische Gemeinde Walenstadt die definitive Baubewilligung für das Kraftwerk am Berschnerbach erteilt. Die Vorbereitungsarbeiten sind bereits seit einigen Wochen im Gange.

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Anwenderforum Kleinwasserkraft – Call for Papers

Das 20. Internationale Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke findet am 28./29. September 2016 in Brixen, Italien statt. Bis zum 07.04.2017 können Vorschläge für Tagungsbeiträge eingereicht werden.

Details zum Call for Papers finden sich hier, Details zur Veranstaltung hier.

EnergieSchweiz – Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 30 publiziert

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Der neueste Newsletter Kleinwasserkraft von EnergieSchweiz wurde soeben publiziert.

Er kann hier heruntergeladen werden.

Luzerner Zeitung – Neues Kraftwerk Bristen produziert zum ersten Mal Strom

ENERGIE ⋅ Die Arbeiten am neuen Wasserkraftwerk der KW Bristen AG ist auf Kurs. Anfang Woche wurde Wasser des Chärstelenbachs in die Wasserfassung eingeleitet. Das Kraftwerk wird ab Mitte Dezember zum ersten Mal Strom produzieren.

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St. Galler Tagblatt – Einsprache gegen Wasserkraftwerk

BISCHOFSZELL ⋅ Umwelt- und Fischereiorganisationen kritisieren auch das zweite Projekt für einen Neubau des Wasserkraftwerks Tuurau. Der Projektleiter hält dagegen: Man habe sowohl die Fische als auch die Natur bedacht.

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Berner Zeitung – Mit der Kraft der Emme

Wiler/Zielebach – Bereits zwei Kleinwasserkraftwerke betreibt die Firma Adev an der Grenze zwischen den Kantonen Bern und Solothurn. Nun will sie im Grenzgebiet ein weiteres bauen – und ­damit ihre Produktion ­markant steigern.
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ee-news.ch – (Klein-)Wasserkraftwerk Morteratsch: Steht kurz vor der Inbetriebnahme

(PM) Die Arbeiten zum Bau des neuen Wasserkraftwerks Morteratsch kommen gut voran und befinden sich derzeit in einer entscheidenden Phase. Noch vor Weihnachten sollen die wichtigsten Bauten und Anlagen soweit fortgeschritten sein, dass eine Inbetriebnahme mit Aufnahme der Stromproduktion erfolgen kann.

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Neue Energieverordnung mit tieferen KEV-Tarifen

Ab 1. Januar 2017 sinkt die Grundvergütung für Kleinwasserkraftwerke je nach Leistungsklasse um 4 bis 18% und der Wasserbau-Bonus um 14 bis 50%. Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen werden. Nicht betroffen sind Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. Januar 2017 in Betrieb gehen, jedoch schon vorher einen positiven Bescheid erhalten und die vollständige erste Projektfortschrittsmeldung eingereicht haben.

Die erste Projektfortschrittsmeldung kann eingereicht werden, sobald ein Konzessions- und Baubewilligungsgesuch den zuständigen Behörden übermittelt wurde. Theoretisch besteht damit bei Projekte mit positivem Bescheid, welchen eine Inbetriebnahme 2016 nicht mehr möglich ist, noch eine Frist bis Ende Jahr, um zumindest ein Baubewilligungs- oder Konzessionsgesuch einzureichen und der Swissgrid die Projektfortschrittsmeldung 1 zuzustellen. Damit kann verhindert werden, dass die neuen, tieferen Tarife zur Anwendung kommen.

Die neue Energieverordnung hat zudem folgende für die Kleinwasserkraft relevanten Änderungen bestimmt:

  • Abbaureihenfolge der Warteliste
    • Die Reihenfolge von baureifen Projekten (Springerprojekte) richtet sich neu nach dem Einreichedatum der zweiten Projektfortschrittsmeldung. Für Projekte, welche bis zum 31.10.2015 und 31.10.2016 in der Warteliste vorgerückt sind, bleibt hingegen dank einer Übergangsbestimmung das KEV-Anmeldedatum ausschlaggebend.
  • Dauer bis zur Inbetriebnahme
    • Springer-Projekte (Projekte mit Priorisierung in der Warteliste aufgrund der nachgewiesenen Baureife) mit positivem KEV-Bescheid nach dem 01.01.2016 müssen innert dreier Jahren nach Erhalt des positiven KEV-Bescheids die Inbetriebnahmemeldung einreichen. Für Projekte, welche den positiven KEV-Bescheid im Jahr 2016 erhalten haben, ist die Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2019 vorzunehmen.

Bauernzeitung – Doch noch Bewilligung für Kleinwasserkraftwerk?

Das Waadtländer Kantonsgericht muss seinen Entscheid, einem Kleinwasserkraftwerk die Bewilligung zu verweigern, neu beurteilen und die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen. Das hat am Mittwoch das Bundesgericht entschieden.

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Bundesgerichtsurteil Kleinwasserkraftwerk Covatanne

St. Gallen, 24. November 2016

Das Bundesgericht teilt in seiner Medienmitteilung vom 23.11.2016 mit, dass es die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut heisst. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid damit, dass die gemäss geltendem Energiegesetz beabsichtigte Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft zu einem grossen Teil durch Kleinwasserkraftwerke erbracht werden muss, und Kleinwasserkraftwerke zur Erreichung des Zieles unverzichtbar sind. Das Bundesgericht erwähnt auch die geringen Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft, sowie den bei Kleinwasserkraftwerken relativ hohen Anteil an Winterenergie.

Swiss Small Hydro freut sich darüber, dass auch das Bundesgericht die in den vergangenen Jahren falsch vorgebrachten Argumente gegen die Kleinwasserkraft widerlegt und die Aussagen von Swiss Small Hydro bestätigt.

 

Medienmitteilung des Bundesgerichts

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Kleinwasserkraft in der Schweiz findet sich unter: